Arbeitssicherheit im Büro

Ist Arbeitsschutz im Büro wirklich nötig? – JA!
Bei Arbeitsschutz denken viele zunächst an industrielle Betriebe. Schutz vor großen Maschinen oder giften Chemikalien. Klar ist, es passiert ein Großteil der Arbeitsunfälle in diesem Umfeld jedoch gilt zu bedenken: Ungefähr 18 Millionen Beschäftigte in Deutschland arbeiten im Büro und diese Arbeit hat ihre ganz eigenen Herausforderungen, was das Thema „Arbeitsschutz Büro“ so wichtig macht! Allen voran sind Rückenbeschwerden durch das dauerhafte Sitzen ein Problem. Auch psychische Belastung durch Stress ist oft ein Grund, der zur Gefährdung am Büroarbeitsplatz werden kann.
Das Büro wird aber auch als Gefahrenquelle leider von den meisten – besonders kleineren – Betrieben sehr unterschätzt. Statistiken zeigen, dass die Zahl der Unfälle im Büro jährlich rund mehrere zehntausend Fälle umfasst.
Arbeitssicherheit im Büro Beispiele können sein, dass Arbeitgeber Mitarbeitern ergonomische und höhenverstellbare Möbel zur Verfügung stellen. Auch Maßnahmen zu einer guten Raumakustik und einem gesunden Raumklima sind Beispiele zur Arbeitssicherheit im Büro. Um möglichen Gefahren vorzubeugen, sind Unternehmen darüber hinaus angehalten, ihre Mitarbeiter einer Arbeitsschutzbelehrung zu unterziehen. Alle Mitarbeiter werden dort über mögliche Gefahrenquellen informiert und über eine korrekte Arbeitsweise unterrichtet. Eine „Arbeitsschutzbelehrung Büro Vorlage“ für Ihr Unternehmen können Sie sich bei zahlreichen Quellen im Internet herunterladen.

Um Gefahren zu minimieren, hat der Gesetzgeber darüber hinaus verschiedene Regelwerke für Unternehmen, sozusagen eine „Arbeitssicherheit im Büro Checkliste“ verfasst:Die Basis Regeln zum Arbeitsschutz sind in Deutschland im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert. Für einzelne Berufsgenossenschaften ist der Berufsgenossenschaft Büroarbeitsplatzmit noch tiefgehenden Regelungen vorhanden.
Bei der Planung von Büroarbeitsplätzen ist besonders die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu beachten. Sie legt fest, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter zu beachten hat.Ein weiteres Regelwerk sind die sogenannten Unfallverhütungsvorschriften am Büro Arbeitsplatz.
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind im Sozialgesetzbuch SGB VII, § 15 festgelegt und stellen für jedes Unternehmen verbindliche Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Seit dem Jahr 2000 werden sie als „Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BHV) für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ bezeichnet.
Im Mai 2018 kam darüber hinaus die „DGUV Regel 115-401“ von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) heraus. Sie enthält diverse Arbeitsschutzmaßnahmen, die exakt auf das Arbeiten im Büro angepasst sind und konkretisiert somit die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

Während der Pandemie gab es darüber hinaus zusätzliche gesetzliche Vorschriften für Büroarbeitsplätze und Corona: Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordung sowie die SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandard regeln beispielsweise das zur Arbeitssicherheit Büro Abstände zwischen den Mitarbeitern mindestens 1,5 m betragen müssen und Mitarbeiter, die einer Risikogruppe angehören, besonders geschützt werden müssen.
Sie sehen, Gefahren im Büro vorzubeugen ist kein Kinderspiel und es bedarf fachmännischer Kenntnis, um Mitarbeitern ein langfristig sicheres und gesundes Umfeld zu bieten. Wollen auch Sie Ihren Angestellten ein nach allen Vorschriften und Möglichkeiten sicheres Arbeitsumfeld ermöglichen, sollten Sie sich einen erfahrenen Partner wie das Team von büroform zur Seite holen. büroform hat fundamentale Kenntnisse in allen Regeln und Vorschriften, kann sie aber auch gestalterisch gut beraten. Weitere Informationen zu Arbeitssicherheit am Büro finden Sie hier. Nehmen Sie direkt Kontakt auf!

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F.A.Q.




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Peter Müller